Dass das EEG 2021 für einige Eigenversorger mit neuen KWK-Anlagen zum Verlust des EEG-Eigenversorgungsprivilegs führen wird, dürfte sich bereits herumgesprochen haben. Neu ist jedoch, dass diese Schlechterstellung nun auch rückwirkend für die letzten Jahre gelten soll. Dies wurde im letzten Moment des Gesetzgebungsverfahrens zum EEG 2021 entschieden.